Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2026 finden bei Ihnen die Landtagswahlen statt.
Gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 BWO, § 15 Abs. 3 EuWO sowie nach landeswahlrechtlichen Vorschriften sind Wahlberechtigte bei einer Anmeldung über die Möglichkeit der Aufnahme in das Wählerverzeichnis zu belehren. Diese Belehrung wird den Nutzerinnen und Nutzern im Rahmen der elektronischen Anmeldung über das Portal zur Verfügung gestellt.
Im Online-Dienst wird diese für einen festgelegten Zeitraum unmittelbar vor der Wahl eingeblendet und auf die relevanten Wahlinformationen Ihrer Kommune verlinkt.
Für das Wahljahr 2026 bereiten wir die Einbindung entsprechender Wahlinformationen bereits vor.
Hierfür stellen Sie uns bitte einen Link zur Wahlinformation zur Verfügung und füllen Sie die bereitgestellte Excel-Vorlage vollständig aus. Nur auf Grundlage der ausgefüllten Vorlage kann die Einbindung vorbereitet und im gewünschten Zeitraum berücksichtigt werden.
Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllte Vorlage bis spätestens 30.06.2026 an: dataportewa-support@dataport.de mit Betreff: Einbindung Wahlinformation [Bundesland] [Kommune]
Unser Tipp: Leiten Sie diese Information gerne an die für die Wahldurchführung zuständigen Stellen weiter, sofern die Angaben dort fachlich abgestimmt oder bereitgestellt werden müssen.
Im eWA Info-Hub finden Sie auf der neuen Unterseite „Wahlinformationen 2026“ alle zentralen Informationen zum Vorgehen, Vorlagen und Ausfüllhilfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr eWA-Team |